Baugenehmigung
- 22. Sept. 2025
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Am 9. September 2025 erhielten wir die Baugenehmigung. Im per Post angekommenen Umschlag der Verbandsgemeinde Rennerod war neben dem Anschreiben der Verbandsgemeinde eines der 3 eingereichten Exemplare unseres Bauantrags. Neben einer Auflistung der bei der Bauausführung zu beachtenden Punkte waren zwei Seiten mit gesetzlichen Bestimmungen, ein Merkblatt zur Gebäudeeinmessungspflicht, ein Merkblatt zur gesetzlichen Unfallversicherung für private Bauherren und das später ausgefüllt an der Baustelle anzubringende Baustellenschild beigefügt.
Da für das Baugebiet ein Bebauungsplan existiert, dessen Vorgaben wir mit unserem Bauvorhaben einhalten, ist das Ganze ein freigestelltes Bauvorhaben nach $67 LBauO und genehmigungsfrei. Mit den Bauarbeiten darf begonnen werden, wenn die statische Berechnung und der Wärmedämmnachweis nachgereicht worden sind.

Eine knappe Woche später erhielten wir ein Schreiben der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur, das uns mitteilte, dass die Bauunterlagen mittlerweile dort eingegangen seien. Diesem Schreiben lagen nun diverse Formulare bei, die wir zu gegebener Zeit ausgefüllt zurücksenden müssen: - Mitteilung über den Baubeginn - Mitteilung Bestellung Bauleiter/-in - Erklärungen über die ordnungsgemäße Aufstellung des Nachweises der Standsicherheit, des Wärmeschutzes, des Schallschutzes - Mitteilung über die Rohbaufertigstellung - Erklärung über die Bauausführung - Mitteilung über die abschließende Fertigstellung Auch hier lagen nochmals diverse Merk- und Infoblätter bei.



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